| 3)
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Das
Schulgeld beträgt für eine ganze Unterrichtsstunde (E) €48,00 (Erwachsene € 92,00),
für eine halbe Unterrichtsstunde (E25 oder G2) €36,00 (Erwachsene € 58,00) und für Gruppenunterricht
(G3) €29,00 pro Monat.
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| 4) |
Die Dauer des Unterrichts
beträgt E = 50 Minuten Einzelunterricht, E25 = 25 Minuten Einzelunterricht,
G2 = 50 Minuten Gruppenunterricht mit 2 Kindern, G3 = 50 Minuten Gruppenunterricht
mit 3 Kindern. |
| 5) | Für
die Bedeckung des Verwaltungsaufwandes wird ein Verwaltungsbeitrag in der Höhe
von €20,00 pro Jahr zugleich mit dem Schulgeld für den Monat Oktober
eingehoben. |
| 6) | Der
Gemeindeverband Schneebergklang behält sich bei Nichtentrichtung
der Beiträge jegliche rechtliche Schritte vor. Ebenso ist bei Nichtentrichtung
des Musikschulbeitrages ein Ausschluss aus der Musikschule möglich.
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| 7)
| Im
Sinne des MS 2000 garantiert der Musikschulverband eine Mindestanzahl
von 30 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr und Hauptfach. Soferne ein Schuleintritt
während des Schuljahres erfolgt, vermindert sich die Zahl der zu garnatierenden
Unterrichtseinheiten entsprechend. Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem
Schuljahr der Pflichtschulen. Zum Schulschluss wird eine Schulnachricht ausgestellt.
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| 8)
| In
entsprechend begründeten Fällen wie längere Krankheit des Schülers
etc. (Richtwert: 1 Monat) kann nach Rücksprache mit der Musikschulleitung
der Musikschulbeitrag ausgesetzt werden. |
| 9)
| Der
Austritt erfolgt nach MS 2000. Dies ist daher nur mit Ende des Schuljahres
möglich. Bloßes Fernbleiben gilt nicht als Abmeldung vom Unterricht.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht besteht weiterhin ein Entgeltanspruch
auf den Musikschulbeitrag. Eine Abmeldungserklärung ist auszufüllen.
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| 10)
| Ansuchen
und Beschwerden aller Art sind schriftlich an den Gemeindeverband der Musikschule
Schneebergklang zu richten. |
| 11) | In
Disziplinarfällen kann das Unterrichtsübereinkokmmen nach Rücksprache
mit den Eltern oder den Erziehungsberechtigten durch die Musikschulleitung vorzeitig
aufgehoben werden. |