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Allgemeine Unterrichtsbedingungen

  1. Der Musikschulverband „Schneebergklang“ bietet nach „MS 2000“ (Musikschulgesetz 2000)  einen zeitnahen, erfolgsversprechenden Unterricht unter der Voraussetzung, dass die Eltern oder deren Stellvertreter für einen regelmäßigen, pünktlichen Unterrichtsbesuch des Schülers sorgen.
    Können Unterrichtseinheiten aufgrund unvorhersehbaren Ereignissen (bspw. Fälle höherer Gewalt wie u.a. Pandemien) nicht in Form von Präsenzunterricht abgehalten werden, ist der Unterricht in Form von distance learning abzuhalten.
  2. Der Musikschulbeitrag wird als Jahresgeld für die Monate September bis Juni eingehoben. Dieser Betrag wird in 10 Monatsraten per Einziehungsauftrag Ihrer Bank entrichtet.
  3.  Das Schulgeld beträgt grundsätzlich für Schüler, Studenten und Präsenzdiener:
    eine ganze Unterrichtsstunde (E) € 72,00,
    eine Unterrichtsstunde mit 40 Minuten (E40) € 62,50,
    eine Unterrichtsstunde mit 30 Minuten (E30) € 55,60,
    eine halbe Unterrichtsstunde (E25 oder G2) € 52,40
    und für Gruppenunterricht (G3) € 40,20 pro Monat.
  4. Tarife für Erwachsene und auswärtige Schüler auf Anfrage.
  5. Die Dauer des Unterrichts beträgt:
    E = 50 Minuten Einzelunterricht,
    E40 = 40 Minuten Einzelunterricht,
    E30 = 30 Minuten Einzelunterricht,
    E25 = 25 Minuten Einzelunterricht,
    G2 = 50 Minuten Gruppenunterricht mit 2 Kindern,
    G3 = 50 Minuten mit 3 Kindern.
  6. Der Gemeindeverband „Schneebergklang“ behält sich bei Nichtentrichtung der Beiträge jegliche rechtliche Schritte vor. Ebenso ist bei Nichtentrichtung des Musikschulbeitrages ein Ausschluss aus der Musikschule möglich.
  7. Im Sinne des „MS 2000“ garantiert der Musikschulverband eine Mindestanzahl von 30 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr und Hauptfach. Sofern ein Schuleintritt während des Schuljahres erfolgt, vermindert sich die Zahl der zu garantierenden Unterrichtseinheiten entsprechend. Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem Schuljahr der Pflichtschulen. Zum Schulschluss wird eine Schulnachricht ausgestellt.
  8. In entsprechend begründeten Fällen wie längere Krankheit des Schülers etc. (Richtwert: 1 Monat) kann nach Rücksprache mit der Musikschulleitung der Musikschulbeitrag ausgesetzt werden.
  9. Der Austritt erfolgt nach „MS 2000“. Dies ist daher nur mit Ende des Schuljahres möglich. Bloßes Fernbleiben gilt nicht als Abmeldung vom Unterricht. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht besteht weiterhin ein Entgeltanspruch auf den Musikschulbeitrag. Eine Abmeldungserklärung ist auszufüllen.
  10. Ansuchen und Beschwerden aller Art sind schriftlich an den Gemeindeverband der Musikschule „Schneebergklang“ zu richten.
  11. In Disziplinarfällen kann das Unterrichtsübereinkommen nach Rücksprache mit den Eltern oder den Erziehungsberechtigten durch die Musikschulleitung vorzeitig aufgehoben werden.
  12. Mit der Anmeldung stimme ich einer Verwendung folgender Daten bzw. als gesetzliche(r) Vertreter(in) des/er Schülers(in) einer Verwendung seiner/ihrer Daten durch das Land NÖ und der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung, ausdrücklich zu: Nachname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse (Straße, Postleitzahl, Ort), unterrichtete(s) Fach/Fächer, Unterrichtsform, Unterrichtsdauer, unterrichtende Lehrkraft, Ausbildungsstufe, Lernjahr. Außerdem erteile ich mit meiner Unterschrift die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern in Zeitungen, Broschüren, Fernsehen und Internet, wenn diese im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Musikschule hergestellt wurden. 
Gefördert durch das Land Niederösterreich
Gefördert durch das Land Niederösterreich

Kontakt

Musikschule Schneebergklang

Willendorfer Straße 150

2732 Würflach

 

schneebergklang@gmail.com

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